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Um Pflegebedürftige und deren Angehörige zu unterstützen, hebt die Bundesregierung das Pflegegeld – es steht Bedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, zu – zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent an. Je nach Pflegegrad liegt das Pflegegeld aktuell zwischen 316 Euro und 901 Euro pro Monat. Nach der Erhöhung erhalten Pflegebedürftige monatlich zwischen 331,80 Euro und 946,05 Euro. Ebenfalls um fünf Prozent werden ab 2024 nach Angaben des Ministeriums auch die ambulanten Sachleistungen der Pflegeversicherung angehoben und auch in Sachen Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige wird sich etwas ändern. Mit der Pflegereform 2023 werden die Beschränkungen aufgehoben, denn bisher war die Leistung auf einmalig zehn Arbeitstage pro pflegebedürftige Person beschränkt. Dem Gesundheitsministerium zufolge kann das Pflegeunterstützungsgeld ab 1. Januar 2024 häufiger in Anspruch genommen werden. Heißt: Pro pflegebedürftiger Person können Angehörige künftig pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen.

Lauterbachs Bundesgesundheitsministerium will mit der Pflegereform auch die Feststellung der Pflegegrade 1 bis 5 überarbeiten. Denn die Regelungen seien „komplex und intransparent geworden“ und müssen neu strukturiert und systematisiert werden. Damit soll das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, das auf den Pflegeantrag folgt, „übersichtlicher und adressatengerechter“ werden.
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